Dem Titel des viel diskutierten Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über präventive Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenzund Entschuldungsverfahren COM(2016) 723 final (nachfolgend: Restrukturierungsrichtlinie) ist bereits zu entnehmen, welchem Rechtsgebiet sie zuzuordnen ist: dem Insolvenzrecht.