KS-Haushaltsfeen OHG – Betriebsfortführung

Die KS-Haushaltsfeen OHG leistet Unterstützung im Alltag gem. § 45a SGB XI sowie haushaltnahe Pflege.
Mit Datum vom 12.03.2024 wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ursache der Zahlungsschwierigkeiten sind erhebliche Zahlungsverzögerungen seitens der Leistungsträger sowie die Umstellung vom Factoring in die eigene Abrechnung gewesen.
Nach Stabilisierung in der vorläufigen Verwaltung unter Revolvierung von Insolvenzgeld wurde das Verfahren am 03.06.2024 eröffnet und Herr RA/FA f. Insolvenz- u. Sanierungsrecht Henning Sämisch zum Insolvenzverwalter bestellt. Die bereits eingeleitete Umwandlung in eine GmbH soll im eröffneten Verfahren vollzogen werden. Der Betrieb wird uneingeschränkt unter Einstellung von Mitarbeitern mit dem Ziel fortgeführt, innerhalb dieses Jahres das Verfahren durch einen Insolvenzplan mit höher Quote abzuschließen.

Betriebsfortführung der Optiker Kette Jonas Paul S.

Das Amtsgericht Reinbek, Geschäftsnummer: 8 IN 14/24, hat Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Henning Sämisch mit der Betriebsfortführung der Optiker Kette Jonas Paul S., handelnd unter Optiker Hofmann e.k., betraut und die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Kette betreibt an 5 Standorten in Schleswig-Holstein ein klassisches Optikergeschäft mit ursprünglich rund 20 Arbeitnehmern und angeschlossenem Hörgeräteakustikbereich. Durch das Insolvenzgeld sind die Löhne aller Mitarbeiter/innen bis einschließlich März 2024 gesichert. Es wird ein Investor gesucht, der nach Einleitung leistungswirtschaftlicher Sanierungsmaßnahmen den Betrieb übernimmt. Unterstützt wird dieser Prozess durch die Falkensteg GmbH. Der Betrieb wird vollumfänglich aufrechterhalten. Ursache der eingetretenen Zahlungsschwierigkeiten ist die allgemeine krisenbedingte Kaufzurückhaltung und der Betrieb von zwei Standorten, die derzeit Verluste erwirtschaften.

Eigenverwaltung erfolgreich, Traditionsbetrieb in Rellingen besteht fort

Das Amtsgericht Pinneberg – 71 IN 2/23 – hat am 11.01. und 01.04.2023 die (vorläufige) Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren der Carl Tritschoks GmbH angeordnet. Herr Dr. Andreas Henkel aus der Kanzlei SHNF wurde von der Schuldnerin als Generalbevollmächtigter („Eigenverwalter“) beauftragt. Die Schuldnerin betreibt ein seit Jahrzehnten bestehendes Schuhhaus mit Orthopädie im Zentrum von Rellingen. In der (vorläufigen) Eigenverwaltung wurde der Geschäftsbetrieb über einen Zeitraum von 4 Monaten fortgeführt. Mit Wirkung zum 01.05.2023 erfolgte der Verkauf an die TR OST GmbH, die den Betrieb seitdem mit der bestehenden Belegschaft fortsetzt.

Sanierung des Geschäftsbetriebes der MIS Mecklenburger Immobilien Service GmbH

Das Amtsgericht Schwerin – 580 IN 5/22 – hat Herrn Dr. Andreas Henkel als (vorläufigen) Insolvenzverwalter der MIS Mecklenburger Immobilien Service GmbH eingesetzt. Es handelt sich um ein Reinigungsunternehmen insbes. für Ferienwohnungsanlagen an der Ostsee mit rd. 40 Mitarbeitenden. Nach einer 9-monatigen Betriebsfortführung in der Insolvenz und der Vornahme leistungswirtschaftlicher Sanierungsmaßnahmen hat Herr Dr. Henkel den Geschäftsbetrieb zum 01.10.2022 an die ASG Appartement Service Grömitz GmbH verkauft. Alle Arbeitsplätze wurden erhalten.

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