Team

Rechtsanwalt

Jan Arndt

Weidestr. 134
22083 Hamburg
Tel: 040 – 650 -390
Fax: 040 – 650 -39-199
E-Mail: arndt@shnf.de

Tätigkeitsbereiche
  • Mietrecht
  • Forderungseinzug & Inkasso
  • allgemeines Zivilrecht
  • Insolvenzrecht

Rechtsanwalt Jan D. Arndt verfügt über eine langjährige Erfahrung im Mietrecht und dem Forderungseinzug. Im Mietrecht begleitet Herr Arndt von Beginn an Vermieter und Mieter bei der vertraglichen Gestaltung von Wohnungs- und Gewerbemietverträgen und vertritt Vermieter und Mieter bei laufenden Mietverhältnissen in allen Streitigkeiten, insbesondere bei der Durchsetzung oder der Abwehr von Mieterhöhungen, der Durchsetzung oder Abwehr von Mängelansprüchen bis zur Realisierung von offenen Forderungen aus dem Mietverhältnis und der Prüfung und Erstellung von Nebenkostenabrechnungen. In allen Forderungs- und Inkassoangelegenheiten wird Ihnen mit der außergerichtlichen Tätigkeit, der Erwirkung von Vollstreckungstiteln und der Durchführung der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zum schnellen Forderungseinzug verholfen. Auch in der Abwehr von unberechtigten Forderungen erhalten sie eine umfassende Unterstützung.

Im Insolvenzrecht liegt der langjährige Schwerpunkt der Tätigkeit von Herrn Arndt in der Durchsetzung und der Abwehr von Ansprüchen aufgrund der vielfältigen Arten der Insolvenzanfechtung sowie der Durchsetzung und der Abwehr von Ansprüchen im Rahmen der Geschäftsführerhaftung im Insolvenzverfahren.

Ausbildung und beruflicher Werdegang
  • 1989 Beginn des Studiums der Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
  • 1991 Praktikum bei einer Rechtsanwaltskanzlei in Fond du Lac/Wisconsin, USA
  • 1993 Seminar zum deutschen und europäischen Arbeits- Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht bei Prof. Dr. Säcker
  • 1994 Erste Juristische Staatsprüfung vor dem Justizprüfungsamt bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht mit dem Wahlfach Wirtschaftsrecht
  • 1994 Referendar in Schleswig-Holstein, u.a. Wahlstation bei den Patentanwälten Dr. Vonnemann & Partner in Hamburg
  • Juni 1998 Große Juristische Staatsprüfung bei dem gemeinsamen Prüfungsamt der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein mit dem Wahlfach Zivilrecht – Abschluss mit Prädikat
  • 1998 – 2000 u.a. Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt in zwei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Elmshorn und Kiel
  • 2000 Teilnahme am Arbeitsrechts-Lehrgang des Deutschen Anwaltsinstitutes e.V. (DAV) zum Erwerb und Nachweis besonderer Kenntnisse der Fachanwaltsordnung.
  • Juni 2000 Tätigkeit als selbständiger Rechtsanwalt in Kiel
  • Nov. 2000 Gründung der Kanzlei Dr. Fröber & Arndt in Kiel
  • August 2005 S|H|N|F

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