Rechtsanwalt
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22083 Hamburg
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Rechtsanwalt Jan D. Arndt verfügt über eine langjährige Erfahrung im Mietrecht und dem Forderungseinzug. Im Mietrecht begleitet Herr Arndt von Beginn an Vermieter und Mieter bei der vertraglichen Gestaltung von Wohnungs- und Gewerbemietverträgen und vertritt Vermieter und Mieter bei laufenden Mietverhältnissen in allen Streitigkeiten, insbesondere bei der Durchsetzung oder der Abwehr von Mieterhöhungen, der Durchsetzung oder Abwehr von Mängelansprüchen bis zur Realisierung von offenen Forderungen aus dem Mietverhältnis und der Prüfung und Erstellung von Nebenkostenabrechnungen. In allen Forderungs- und Inkassoangelegenheiten wird Ihnen mit der außergerichtlichen Tätigkeit, der Erwirkung von Vollstreckungstiteln und der Durchführung der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zum schnellen Forderungseinzug verholfen. Auch in der Abwehr von unberechtigten Forderungen erhalten sie eine umfassende Unterstützung.
Im Insolvenzrecht liegt der langjährige Schwerpunkt der Tätigkeit von Herrn Arndt in der Durchsetzung und der Abwehr von Ansprüchen aufgrund der vielfältigen Arten der Insolvenzanfechtung sowie der Durchsetzung und der Abwehr von Ansprüchen im Rahmen der Geschäftsführerhaftung im Insolvenzverfahren.
S|H|N|F Rechtsanwälte | Wirtschaftsprüfer* | Steuerberater* | Insolvenzverwalter
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¹ im Angestelltenverhältnis
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