Mit Beschluss des Amtsgerichts Hannover vom 12. Mai 2026 wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Astrein Excellent GmbH angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Henning Sämisch bestellt.
Die Astrein Excellent GmbH ist als Dienstleistungsunternehmen im Bereich der Hotelreinigung tätig und beschäftigt rund 200 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das Unternehmen erbringt Reinigungsleistungen für verschiedene Hotelgruppen und ist hierbei in erheblichem Umfang von einem Hauptauftraggeber abhängig.
Die wirtschaftliche Krise der Schuldnerin ist auf das Zusammenwirken mehrerer Faktoren zurückzuführen. Neben ungeklärten Rückforderungen gewährter Corona-Hilfen belasteten insbesondere eine streitige sozialversicherungsrechtliche Statusfeststellung sowie erhebliche Zahlungsstörungen auf Seiten des Hauptauftraggebers die Liquidität des Unternehmens. Diese beruhten wiederum auf der Insolvenz eines wesentlichen Hotelkunden des Hauptauftraggebers und führten zu erheblichen Forderungsausfällen und Liquiditätsengpässen bei der Schuldnerin.
Im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung konnte der Geschäftsbetrieb kurzfristig und nachhaltig stabilisiert werden. In enger Abstimmung mit dem Hauptauftraggeber wurde eine umfangreiche Zahlungsvereinbarung abgeschlossen, die die Fortführung des operativen Geschäftsbetriebes sicherstellt und die wirtschaftliche Stabilisierung des Unternehmens maßgeblich unterstützt hat. Die Löhne und Gehälter der Beschäftigten konnten für einen Zeitraum von drei Monaten vorfinanziert und die Arbeitsplätze hierdurch zunächst gesichert werden.
Parallel hierzu wurde gemeinsam mit den geschäftsführenden Gesellschaftern, die ihr Amt erst kurz vor Einleitung des Insolvenzverfahrens übernommen hatten, eine Fortführungslösung erarbeitet, die die Übertragung des Geschäftsbetriebes auf diese vorsieht. Voraussetzung hierfür waren umfangreiche Verhandlungen mit dem Hauptauftraggeber, dessen Zustimmung und Mitwirkung für die Fortsetzung der bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie den geordneten Übergang des operativen Geschäftsbetriebes von wesentlicher Bedeutung waren.
Die Umsetzung der Fortführungslösung stellte aufgrund der komplexen Vertrags- und Interessenlage sowie der Vielzahl der beteiligten Parteien besondere Anforderungen an die vorläufige Insolvenzverwaltung. Durch die schrittweise Bereinigung der Verlustsituation und die erfolgreiche Stabilisierung der laufenden Geschäftsbeziehungen konnte jedoch die Grundlage für eine nachhaltige Sanierung geschaffen werden.
Die im vorläufigen Insolvenzverfahren erarbeitete Auffanglösung bietet die Perspektive, den Geschäftsbetrieb langfristig fortzuführen und einen wesentlichen Teil der bestehenden Arbeitsplätze zu erhalten.
Pressekontakt
Rechtsanwalt Henning Sämisch
Vorläufiger Insolvenzverwalter
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